Termin
12.01.2027, 09.00 - 12.15 Uhr
Hebammen veröffentlichen Fotos im Internet, zum einen auf Social Media, zum anderen auf der eigenen Homepage. Beiträge, Empfehlungen, Werbung und Fotos werden angesehen, kopiert, verlinkt und geteilt, mit und ohne Patientinnen.
Hierbei sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften, insbesondere aus dem Kunsturheberrechtsgesetz, dem Urheberrecht, den Landesberufsordnungen für Hebammen, dem Heilmittelwerbegesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten.
Der Vortrag beinhaltet wichtige Hinweise, um Abmahnungen zu vermeiden und eine Haftung auszuschließen.
Referent/Referentin
Matthias Diefenbacher, Rechtsanwalt, Heidelberg
Anerkennung
Diese Fortbildung entspricht 3 Fortbildungsstunden.

