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Veranstaltungsangebote für Praxisanleiterinnen

Unsere Fortbildungen können auch für Praxisanleitende geltend gemacht werden. Das Bildungsinstitut B.F.G.® bedarf in NRW zur Durchführung der Fortbildungen für Praxisanleitende keiner gesonderten staatlichen Anerkennung. Eine Übersicht über die berufspädagogischen und berufsfachlichen Anteile in all unseren Angeboten finden Sie jeweils bei den Ausschreibungen.

Unsere Fortbildungen sind im Sinne der Fortbildungspflicht für Hebammen dazu geeignet, Ihre fachlichen Kompetenzen als Praxisanleitende (berufsfachliche U-Std.) und Ihre Qualität im Bereich Fach- und Methodenkompetenz / Berufspädagogik (weiter) zu entwickeln und zu sichern. Wir weisen die jeweiligen berufspädagogischen UE in allen Teilnahme-Bescheinigungen gesondert aus.