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Gesetze, die Hebammen kennen müssen

Termin
15.01.2027, 09.00 - 12.15 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier:

Hebammen müssen die für ihre Berufsausübung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften kennen. Der Umfang dieser Vorschriften ergibt sich insbesondere aus § 3 des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Darunter fallen insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, das Bundeskinderschutzgesetz, die DatenschutzGrundverordnung, das Mutterschutzgesetz, die Regelungen über den Behandlungsvertrag im BGB, Vorschriften des Sozialgesetzbuchs sowie das Hebammengesetz und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen.
Aktuelle Entwicklungen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben, werden im Vortrag mit aktuellen Rechtsprechungsbeispielen dargestellt, um Behandlungsverträge ordnungsgemäß durchzuführen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Referent/Referentin
Matthias Diefenbacher, Rechtsanwalt, Heidelberg
Anerkennung
Diese Fortbildung entspricht 3 Fortbildungsstunden.
Kostenbeitrag
€ 120,00 // € 90,00 für Studierende (Ausweis zur Vorlage)