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Ab wann muss ich was sagen? Kinderschutz und frühe Hilfen

Termin
29.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Den Tagungsablauf und weitere Informationen finden Sie im Programm (PDF).

Das Kindeswohl ist ein zentraler Begriff für die elterliche Sorge. Es gibt immer wieder Situationen, in denen Hebammen und andere Gesundheitsberufe mit tatsächlichen oder fraglichen Gefährdungen konfrontiert werden.

Wie kann in einer solchen Situation rechtssicher gehandelt werden? Welche Hilfen können Familien an die Seite gestellt werden, um einem Kind einen guten Start ins Leben zu bereiten?

Referent:in
Mechthild Höhl
Anerkennung
Diese Fortbildung wurde mit 5 Fortbildungsstunden im Sinne der Hebammenberufsordnung zertifiziert.
Kostenbeitrag
€ 95,00 // 50% für Studierende (Ausweis zur Vorlage)