Hebammen müssen die für ihre Berufsausübung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften kennen. Der Umfang dieser Vorschriften ergibt sich insbesondere aus § 3 des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Darunter fallen insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, das Bundeskinderschutzgesetz, die DatenschutzGrundverordnung, das Mutterschutzgesetz, die Regelungen über den Behandlungsvertrag im BGB, Vorschriften des Sozialgesetzbuchs sowie das Hebammengesetz und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen.
Aktuelle Entwicklungen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben, werden im Vortrag mit aktuellen Rechtsprechungsbeispielen dargestellt, um Behandlungsverträge ordnungsgemäß durchzuführen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Gesetze, die Hebammen kennen müssen
Termin
15.01.2027, 09.00 - 12.15 Uhr
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Referent/Referentin
Matthias Diefenbacher, Rechtsanwalt, Heidelberg
Anerkennung
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